Abwasser-Gebühren

Abwasser

Schmutzwassergebühr
 2,47 € / m³
Abwasser oder auch Schmutzwasser wird über die Kanalisation abgeleitet und in der Kläranlage behandelt, um es wiederverwendbar zu machen. Gebühren sind in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Residenzstadt Neustrelitz festgelegt. Niederschlagsgebühr 0,37 €/m²  

Auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Neustrelitz (Abwassergebührensatzung-AwGebS) vom 01.01.2010 (veröffentlicht im Strelitzer Echo am 05.12.2009) erhebt die Stadt Neustrelitz die oben angeführten Gebühren.

Kommunale KläranlageNeustrelitz

Die Stadtwerke Neustrelitz sind der Betriebsführer für die kommunale Kläranlage der Stadt Neustrelitz in Rudow. Im Klärwerk durchläuft das Abwasser unterschiedliche Klärstufen:

Rechenhaus mit Siebrechen

Die Abscheidung der Grobstoffe erfolgt durch zwei Trommelsiebe mit einer Maschenweite von sechs mm. Über Abstreifer und Schneckenförderer wird das Siebgut entwässert und zum Abtransport in Container abgeworfen. Zur Vermeidung von Geruchsemissionen ist dieses Anlagenteil in einem Gebäude aufgestellt. Die Abluft wird über einen Biofilter abgesaugt. Da ein Großteil des Umlandes von Neustrelitz noch mit Fäkalienwagen entsorgt werden muss, befindet sich an der Vorderseite des Rechenhauses eine Fäkalienannahmestelle.

Sandfang

Über eine Dükerleitung gelangt das Abwasser vom Siebrechen in den belüfteten Sandfang. In diesem werden Sand und Fett aus dem Abwasser entfernt. Der Sandfang ist als belüftete Doppelkammer mit einem Volumen von je 200 m³ bei einer Länge von 25 mm ausgelegt.

Anaerobbecken

Nach dem Sandfang fließt das Abwasser in ein Anaerobbecken. In diesem Bio-P-Becken wird das Abwasser mit dem Belebtschlamm aus der Belebungsanlage unter anoxischen bzw. anaeroben Bedingungen (d. h. ohne Belüftung) gemischt.

Kombibecken (Belebungsbecken/Nachklärbecken)

Nach dem Anaerobbecken wird das Abwasser über ein Schneckenhebewerk in die eigentliche Belebungsanlage gefördert. Die Belebungsanlage besteht aus drei parallel betriebenen Kombibecken. Ein Kombibecken vereinigt jeweils ein Belebungsbecken mit je 10.000 m³ Rauminhalt und das dazugehörige Nachklärbecken. Im Belebungsbecken erfolgt die Belüftung des Abwasser-Schlamm-Gemisches zum Abbau der Verschmutzung durch die Mikroorganismen.

Nachklärung

Im Inneren des Kombibeckens befindet sich das Nachklärbecken. Hierein gelangt das Belebtschlamm-Wasser-Gemisch nach dem biologischen Reinigungsprozess. Im Nachklärbecken erfolgt die Trennung des Gemisches durch Absetzen des Belebtschlammes.

Weitgehende Abwasserbehandlung – Flockungsfiltration

In der Flockungsfiltration wird dem biologisch gereinigten Abwasser zunächst Fällungsmittel zugegeben, um die noch im Abwasser enthaltenen gelösten und feindispersen Stoffen auszufällen. Danach wird das Abwasser über Raumschichtfilter mit Kiesschüttung und automatischer Rückspülung geleitet, um die ausgefällten Stoffe abzutrennen.

Bei der mechanischen Reinigung werden aus dem Abwasser in erster Linie die nicht gelösten, festen Stoffe entfernt. In der biologischen Stufe des Klärwerkes entzieht man dem Abwasser mit Hilfe spezieller Bakterien die gelösten Verunreinigungen (Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff). Der Klärschlamm wird landwirtschaftlich genutzt.

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Wilhelm-Stolte-Straße 90
17235 Neustrelitz

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Montag9 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr
Dienstag9 – 12 Uhr, 13 – 18 Uhr
Mittwoch9 – 12 Uhr
Donnerstag9 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr
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Ihre Fragen, unsere Antworten

Die Wasserkosten für ein versorgtes Wohngebäude ergeben sich, in dem
  1. der Basispreis
  2. der Bereitstellungspreis in Abhängigkeit von der Größe des Zählers sowie der jährlichen Gebrauchsmenge (m³) und
  3. der Mengenpreis multipliziert mit der jährlich abgenommenen Gebrauchsmenge (m³),
zusammengerechnet werden.
Als Mieter können Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Da Mieter nicht in direkter Vertragsbeziehung mit der Stadtwerke Neustrelitz GmbH stehen, darf die Stadtwerke Neustrelitz GmbH keine Auskunft geben. Darüber hinaus sind uns die individuellen Verbrauchsdaten der Mieter nicht bekannt.
Um alle Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen, ist eine aufwändige Infrastruktur notwendig. Ohne diese Infrastruktur wäre keine Trinkwasserversorgung in Neustrelitz möglich. Die Stadtwerke Neustrelitz GmbH betreibt ein umfassendes System, bestehend aus über 4.800 Messeinrichtungen, einem Klärwerk, einem Hauptpumpwerk sowie 140 Kilometer Leitungsnetz und 74 Kilometer Strecke für Hausanschlüsse. Die hohe Anlagenintensität für den Wassertransport und die Verteilung führt zu einem Fixkostenanteil von annähernd 82 Prozent. Diese Kosten fallen unabhängig von der abgegebenen Wassermenge an. Lediglich circa 18 Prozent der Versorgungskosten hängen vom tatsächlichen Trinkwasserverbrauch unserer Kunden ab.
Demografischer Wandel in Folge von Wegzug und geringeren Geburtenraten führen zu weniger Menschen, also Wasserverbrauchern. Dadurch sinkt die Wasserabnahme. Da Wasserpreise durch Umlagen der Kosten auf die Abnahmemenge ermittelt werden, führt weniger Nachfrage unvermeidlich zu höheren Preisen, wenn – wie bei der Trinkwasserversorgung – die Infrastruktur nicht laufend an die veränderte Nachfrage angepasst werden kann. Dies wirkt sich einem Wassertarifsystem, bei dem ein hoher Anteil des Gesamtpreises von der Abnahmemenge abhängt, besonders stark aus.
Ja, es handelt sich hierbei um den sogenannten Basispreis. Der Basispreis deckt anteilig den Organisationsaufwand, der für die Wasserversorgung entsteht. Einbezogen wurden die anteiligen Kosten für die IT und die Kundenzentren, das Rechnungswesen, die Abrechnung selbst und die damit im Zusammenhang stehenden Personalkosten. Der Basispreis gilt für alle Kunden und besitzt stets die gleiche Höhe für jeden installierten Zähler.
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